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Das Baulastenverzeichnis

Immobilien Dillingen

Im Baulastenverzeichnis sind die Baulasten aufgeführt, die auf einem Grundstück liegen. Es handelt sich hierbei um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde hat, die er auf seinem Grund und Boden dulden, unterlassen oder ausführen muss. Die Verantwortung für das Baulastenverzeichnis liegt bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen in Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

Inhalte des Baulastenverzeichnis

Im Baulastenverzeichnis findest du alle Baulasten, die bereits auf dem Grundstück liegen. Sie sind immer dann notwendig, wenn ein Bauvorhaben nicht so realisiert werden kann, wie es das Gesetz vorgibt. Es hilft, die Nachbarn in die Planung miteinzubeziehen, damit das Vorhaben von der Baubehörde gestattet wird. Hier handelt es sich zum Beispiel um Abstandsflächenbaulasten, im Zuge derer die Grundstückseigentümer Mindestabstände zum benachbarten Grundstück einhalten müssen. Auch die Erschließung oder die Bereitstellung von Stellplätzen fallen unter Baulasten.

Einsicht in das Baulastenverzeichnis

Das Baulastenverzeichnis spielt eine wichtige Rolle, sei es beim Immobilienkauf als auch beim Immobilienverkauf. Baulasten, die wertmindernd sein können, gehen beim Verkauf auf den Rechtsnachfolger über. Und beim Verkauf hilft die Einsicht in das Verzeichnis, um den Immobilienpreis realistisch einschätzen zu können.

Wer das Baulastenverzeichnis führt

Die Baubehörden der jeweiligen Kommunen in Deutschland führen das Baulastenverzeichnis. Hierbei hat jedes Bundesland eigene gesetzliche Regelungen. Ausnahme ist Bayern, denn dort trägt die Baubehörde die Verpflichtung als Grunddienstbarkeit ins Grundbuch ein.

Einblick in das Baulastenverzeichnis

Als Eigentümer haben Sie natürlich Recht auf Einblick in das Baulastenverzeichnis, so auch als Kaufinteressent, da Sie so Klarheit über eventuelle Baulasten auf dem zukünftigen Grundstück haben. Aus diesem Grund wird Ihnen die Baubehörde im Normalfall auch als Nicht-Eigentümer Auskunft erteilen, wenn Sie z. B. eine Vollmacht des Grundstückseigentümers besitzen. Noch einfacher ist es, wenn Sie einfach den Eigentümer oder beauftragten Immobilienmakler darum bitten, die Einsicht zu beantragen. Die schlichte Aussage des Vorbesitzers stellt keine Garantie für Baulasten dar, deshalb ist es umso wichtiger, die schriftlichen Aufzeichnungen zu sehen.

Kosten für die Einsicht

Die Kosten für die Einsicht fallen unterschiedlich aus. So ist eine persönliche Einsichtnahme vor Ort oft kostenlos. Möchten Sie einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, müssen Sie mit höheren Ausgaben rechnen. Dies kann zwischen 40 und 150 Euro variieren.

Unterschied Baulastenverzeichnis und Grundbuch

Auf den ersten Blick ist es schwer zu erkennen, worin sich Baulastenverzeichnis und Grundbuch unterscheiden. Doch der Unterschied liegt im Detail. So gibt das Grundbuch vor allem Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks. Es wird vom Grundbuchamt geführt, das wiederum zum Amtsgericht gehört. Auch Nutzungs- und Nießbrauchrechte als auch Pfandrechte an einem Grundstück werden im Grundbuch eingetragen. Zusätzlich dazu findet man darin die Grundschuld bei finanzierten Immobilien als auch das Wegerecht als Einigung unter Nachbarn.

Im Baulastenverzeichnis hingegen findet man wirklich einzig und allein die Baulasten und es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Behörde.