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Die Grundsteuer und der Grundsteuerbescheid

Immobilien Donauwörth Parkstadt

Für Immobilien und Grundstücke muss in Deutschland jährlich eine Grundsteuer gezahlt werden. Das Finanzamt setzt diese Steuer mit dem Grundsteuermessbescheid fest. Auf dieser Grundlage setzt dann die Gemeinde die tatsächliche Steuer fest und schickt den Eigentümern dann den Grundsteuerbescheid. Die Grundsteuer wird immer an die Gemeinde gezahlt, in der die Immobilie liegt. Die Gemeinden verwenden diese Einnahmen dann zum Erhalt der örtlichen Infrastruktur.

Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter der Grundsteuer?

Die Grundsteuer kann auch als Gemeindesteuer verstanden werden, da sie von den Gemeinden und Städten erhoben wird. Als Eigentümer eines Grundes ist man dazu verpflichtet, die Grundsteuer auch an die zuständige Gemeinde zu zahlen. Diese Einnahmen fließen dann z. B. in die Investition in die Infrastruktur. Sie ist eine sogenannte Objekt- oder Realsteuer, da sie die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners nicht berücksichtigt.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Grundsteuer?

Die Erhebung der Grundsteuer darf nicht vollkommen willkürlich erfordern. Deshalb sind die wichtigsten Faktoren der Berechnung, wie z. B. Zahlungszeitraum, Steuermesszahl als auch Steuermessbetrag im Grundsteuer- und im Bewertungsgesetz festgelegt. Wie ein Grundstück schlussendlich bewertet wird, erfolgt nach den Vorschriften im Bewertungsgesetz. Der Hebesatz kann von den Städten und Gemeinden ganz individuell festgesetzt werden. Geht es einer Stadt finanziell schlechter, kann er auch gehoben werden. Das ist der Grund, warum sich der Hebesatz relativ stark unterscheiden kann.

Unterschied zwischen Grundsteuer A und B

Es gibt zwei unterschiedliche Grundsteuern: die Grundsteuer A und B. Die Grundsteuer A („agrarisch“) wird auf land- und forstwirtschaftliches Vermögen erhoben, wohingegen die Grundsteuer B („baulich“) auf alle Grundstücke erhoben wird, die bebaubar oder bereits bebaut sind. Auch Gebäude und Wohnungen fallen unter die Grundsteuer B.

Welche Gesetze kommen zur Anwendung?

Es kommen zwei Gesetze im Zusammenhang mit der Grundsteuer zur Anwendung:

  • Grundsteuergesetz: Es enthält die Regelungen dazu, wann und in welcher Höhe die Grundsteuer erhoben wird
  • Bewertungsgesetz: Es spielt eine Rolle bei der Bewertung von Grundstücken.

Wie die Höhe der Grundsteuer ermittelt wird

Um zu erfahren, wie hoch die Grundsteuer sein wird, ist das Verfahren zur Ermittlung in drei Stufen gegliedert:

  • Festlegung des Einheitswerts: Basierend auf dem Bewertungsgesetz und unter der Anwendung des Ertragswertverfahrens wird der Einheitswert vom zuständigen Lagefinanzamt fest. Dann wird ein Bescheid erlassen.
  • Ermittlung des Grundsteuerbetrags:
    Ist der Einheitswert klar, wird der Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt ermittelt. Das geschieht, indem der Einheitswert und die Steuermesszahl miteinander multipliziert werden. Die Steuermesszahl hängt dann vom Steuerobjekt ab.
  • Berechnung der Grundsteuer durch die Gemeinde:

 

Wie hoch die zahlende Grundsteuer ist, legt die Gemeinde oder die Stadt fest. Hierfür wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Grundsteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde oder Stadt multipliziert.

Wie hoch ist die Steuermesszahl?

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Steuermesszahl von 6 Promille. Einfamilienhäuser (je nach Einheitswert) haben eine Steuermesszahl von 2,6 oder 3,5 Promille. Zweifamilienhäuser haben eine Steuermesszahl von 3,1 und alle anderen Immobilien eine Steuermesszahl von 3,5.

Wie hoch ist der Hebesatz der Gemeinde?

Die Gemeinde selbst legt ihren Hebesatz fest, daher kann er stark variieren.

Was ist der Grundsteuerbescheid?

Im Grundsteuerbescheid wird festgehalten, wann die Grundsteuer gezahlt werden muss und an wen. Für den Bescheid ist die Gemeinde zuständig, in dessen Gebiet der Grundbesitz liegt. Die Grundsteuer wird für ein Kalenderjahr festgesetzt. Normalerweise bekommt der Steuerschuldner jedes Jahr einen Grundsteuerbescheid, wenn die Gemeinde jedoch den Hebesatz für mehrere Jahre festlegt, dann kann der Eigentümer auch nur zu den Hauptfeststellungen einen Grundsteuerbescheid erhalten. Wird der Grundsteuerwert vom Finanzamt neu festgelegt, dann ergeht auch ein neuer Feststellungsbescheid. Die Gemeinde erlässt dann einen neuen Grundsteuerbescheid und die Grundsteuer wird neu festgelegt. Dies ist auch der Fall, wenn die Gemeinde den Hebesatz für die Grundsteuer ändert.

Wie man sich gegen den Grundsteuerbescheid wehren kann

Was passiert, wenn man mit dem Bescheid nicht einverstanden ist? Es gibt ein paar Beispiele, gegen welche Punkte man sich als steuerpflichtige Person wehren könnte:

  • Fehler bei der Berechnung der Grundsteuer
  • Anwendung des richtigen Hebesatzes
  • Rechtzeitige Satzung des Hebesatzes der Gemeinde

 

Im besten Fall wird der Widerspruch schriftlich abgefasst. Absender, Datum und Aktenzeichen dürfen nicht fehlen. Außerdem muss der Steuerschuldner klar formulieren, warum Widerspruch eingelegt wird und warum er sich gegen die Festsetzung der Grundsteuer wendet. Zuständig für den Widerspruch ist die Gemeinde, die auch den Grundsteuerbescheid erlassen hat. Wichtig zu wissen ist auch, dass das Widerspruchsverfahren kostenpflichtig ist, wenn der Widerspruch keinen Erfolg hat. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe bei der Gemeinde sein.