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Hausverkauf bei Erbe oder Scheidung

Immobilien Neuburg Donau

Sie haben eine Immobilie geerbt oder lassen sich scheiden und stellen sich jetzt die Frage: Was mache ich damit? Verkaufe ich sie, vermiete ich sie oder ziehe ich doch selbst ein? Für viele ist der Verkauf der beste und einfachste Weg. Es gibt einige Fristen und Steuerregelungen, die sie hierbei beachten müssen. Wir zeigen Ihnen, wann ein Verkauf auch tatsächlich sinnvoll ist.

Inhaltsverzeichnis

Erbe: Annehmen oder ausschlagen?

Auf den ersten Blick klingt es natürlich sehr vielversprechend, wenn sie eine Immobilie vererbt bekommen. Doch überlegen Sie gut, ob Sie die geerbte Immobilie annehmen oder ausschlagen möchten. Denn beim Erbe übernehmen sie nicht nur die Vermögenswerte, sondern gleichzeitig auch die Schulden der verstorbenen Person. Prüfen Sie daher vor Annahme genau, mit welchen Verbindlichkeiten diese Immobilie belastet ist. Alle Informationen dazu finden Sie im Grundbuch, worauf Sie als potenzieller Erbe Recht auf Einsicht bekommen.

Holen Sie sich am besten einen Anwalt zu Hilfe, der Ihnen bei der Entscheidung hilft. In einer Frist von sechs Wochen müssen Sie das Erbe ausschlagen. Wenn die Immobilie frei von Schulden ist, dann sollten Sie das Erbe auch annehmen. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Berichtigung des Grundbucheintrags, für das Sie Testament, Erbschein oder Erbvertrag benötigen.

Der Verkauf der geerbten Immobilie

In den meisten Fällen verkaufen die Erben die geerbte Immobilie, denn sie passt oft nicht in die Wunschvorstellungen der Person. Gerade wenn es sich um ältere Immobilien handelt, muss damit gerechnet werden, dass die Immobilie saniert oder modernisiert werden muss, was natürlich mit hohen Kosten verbunden sein kann.

Auch wenn mehrere Personen die Immobilie geerbt haben, ist ein Verkauf natürlich die einfachste Lösung, um das Erbe untereinander aufzuteilen.

Auch sonst spricht vieles für den Verkauf:

  • Der Gewinn ist meist höher als bei der Vermietung: Dies ist besonders bei Einfamilienhäusern der Fall.
  • Erben mehrere Personen eine Immobilie, dann ist Eigennutzung als auch Vermietung schwierig. Es sei denn, dass der Selbstnutzer die Miterben auszahlen kann.
  • Finanzieren Sie mit dem Verkauf ihre Traumimmobilie: Verkaufen Sie die geerbte Immobilie, können Sie sich mit dem Erlös Ihre Traum-Immobilie finanzieren.

 

In jedem Fall ist es sinnvoll, einen Makler für den Verkauf der Immobilie zu beauftragen.

Steuern beim Verkauf einer geerbten Immobilie

Wenn Sie die Immobilie verkaufen möchten, müssen Sie in den meisten Fällen eine Erbschaftssteuer und eine Spekulationssteuer zahlen. Die Erbschaftssteuer fällt immer an, die Spekulationssteuer nur dann, wenn Sie die Immobilie auch tatsächlich verkaufen. Die Spekulationssteuer fällt an, wen zwischen dem Erbe und dem Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Informieren Sie deshalb spätestens drei Monate, nachdem Sie von Ihrer Erbschaft erfahren haben, das Finanzamt.

Wann kann ich steuerfrei erben?

Wenn der Wert der Immobilie unterhalb des persönliche Freibetrags liegt, dann erben Sie die Immobilie steuerfrei: Aber nur, wenn Ihr Freibetrag auch nicht durch andere Vermögensgegenstände erhöht wird. Wenn die verstorbene Person selbst in der Immobilie gewohnt hat und Sie als Ehepartner oder Kind auch noch mindestens 10 Jahre in der Immobilie leben, müssen Sie auch keine Erbschaftssteuer zahlen. Das soll gewährleisten, dass sie auch weiterhin finanziell versorgt sind.

Der ideale Zeitpunkt für den Verkauf

Wer eine geerbte Immobilie verkauft, möchte natürlich auch den besten Verkaufspreis erzielen. Der Zeitpunkt ist hierbei wichtig, denn so kann die Spekulationssteuer gespart werden. Am besten ist es nach 10 Jahren, nachdem die verstorbene Person die Immobilie erworben hat oder nach drei Jahren, wenn Sie selbst oder auch Ihr Kind mietfrei und dauerhaft darin gewohnt haben. Sie können das Haus natürlich auch sofort verkaufen, am besten jedoch nicht unter Zeitdruck.

Kosten beim Verkauf

Wenn Sie sich dafür entschieden haben, die Immobilie zu verkaufen, fallen einige Kosten an:

  • Maklerkosten
  • Direkte Vermarktungskosten beim privaten Verkauf
  • Kosten für Reparaturen und Instandsetzung
  • Vorfälligkeitsentschädigung bei einer noch nicht abbezahlten Immobilie

Wem gehört die Immobilie bei einer Scheidung?

Prinzipiell gehört eine Immobilie immer der Person, die auch als Eigentümer im Grundbuch angeführt wird. Deshalb ist es wichtig, dass Ehepartner beide im Grundbuch stehen, da nach der Scheidung sonst nur die Person im Grundbuch als Eigentümer gilt. Wenn sich ein Paar scheiden lässt und nichts anderes vereinbart wurde, haben beide Partner 50 Prozent Eigentum an der Immobilie. Gibt es keinen Ehevertrag, dann entsteht nach der Hochzeit eine sogenannte Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall kann im Nachhinein eine Scheidungsfolgenvereinbarung beantragt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um den Zugewinn auszugleichen. So lassen sich Vermögensgüter wie Immobilien schwierig aufteilen. Hier gibt es deshalb verschiedene Möglichkeiten. So kann der Partner ausgezahlt werden oder die Immobilie auf die Kinder überschrieben werden. Die unkomplizierteste Möglichkeit ist jedoch, die Immobilie zu verkaufen. Denn der Erlös des Verkaufes lässt sich leicht aufteilen.

Lassen Sie den Immobilienwert bestimmen

Damit Sie die richtige Entscheidung für oder gegen den Hausverkauf bei Ihrer Scheidung treffen können, sollte im ersten Schritt der Wert des Hauses bestimmt werden. Ein Experte kann den aktuellen Wert einschätzen, indem er sich Faktoren wie Lage oder Größe des Objekts ansieht. Danach lässt sich leichter entscheiden, ob Sie die Immobilie verkaufen möchten oder ob der Partner ausgezahlt werden soll.

Möglichkeiten nach der Scheidung

Haben Sie sich scheiden lassen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, was mit der gemeinsamen Immobilie gemacht werden kann:

  • Auszahlung des Ehepartners
    Möchte einer der beiden Partner auch nach der Scheidung in der Immobilie wohnen, dann kann er der anderen Person eine Ausgleichszahlung bezahlen. Hier überschreibt einer der beiden Ehepartner dem anderen seinen Anteil. Dafür erhält er eine Ausgleichszahlung in entsprechender Höhe. Diese Erklärung muss gemeinsam bei einem Notar beurkundet werden. Hier muss auch darauf geachtet werden, dass die andere Person aus dem Grundbuch gestrichen wird.

  • Verkauf der Immobilie

 

Am einfachsten ist es, die gemeinsame Immobilie zu verkaufen und dann den Erlös gleichermaßen zwischen den ehemaligen Partnern aufzuteilen. Lassen Sie sich hier von einem Experten beraten, um möglichen Stress zu vermeiden.

  • Realteilung
    In der Praxis kommt es selten zu einer Realteilung. Hier wird die Immobilie in zwei baulich voneinander abgeschlossenen Wohneinheiten umgebaut. So können beide Partner nach der Scheidung in der Immobilie wohnen bleiben oder aber auch ihren Teil vermieten. Das ist jedoch meist schwer umzusetzen.

  • Gemeinsames Wohnrecht

 

Können sich die beiden Partner vorstellen, im gleichen Haus wohnen zu bleiben, kann auch eine Vereinbarung über die Teilung des Hauses getroffen werden. So wohnt z. B. Partner A im ersten Stock und Partner B im zweiten Stock. Beiden Parteien wird hier ein Wohnrecht eingeräumt.

  • Übertragung auf die Kinder

 

Es ist auch möglich, die Immobilie nach der Scheidung an die Kinder zu vererben. Das bietet sich vor allem an, wenn eine starke emotionale Bindung zur Immobilie besteht und sie in der Familie bleiben soll.