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Immobilie verkaufen

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Immobilie verkaufen – Welche Steuern fallen an?

Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern möchten, müssen Sie mit gewissen Nebenkosten rechnen. Aber welche Steuern fallen beim Immobilienverkauf an?

Inhaltsverzeichnis

Immobilie verkaufen – Mit diesen Steuern müssen Sie rechnen

Die Immobilienpreise sind stetig am Steigen. Derzeit verkaufen viele Personen ihre Immobilie und ziehen ihren Profit daraus. Dabei fallen auch Kosten für den Immobilienverkäufer an. Bei den Immobilienmaklerkosten kommt es in der Regel zur Teilung der Kosten.

Wie ist aber beim Haus- und Wohnungskauf? Mit welchen Steuern muss man rechnen? Unter bestimmten Umständen fällt die Spekulationssteuer an. Diese Steuer kann sowohl private als auch gewerbliche Immobilien treffen.

Beim Immobilienverkauf kann es vorkommen, dass eine Spekulationssteuer vom Gewinn zum Abzug kommt. Vom Staat wird eine 10-Jahres-Grenze festgelegt: Wenn es zu einem Kauf oder Verkauf der Immobilie innerhalb dieser Frist kommt, muss eine Spekulationssteuer auf den Gewinn bezahlt werden. Aber nur, wenn die Wohnung oder das Haus nicht durch Sie selbst genützt wurde. Die Höhe der Spekulationssteuer wird nach dem Einkommenssteuersatz berechnet.

Wann gilt der Immobilienverkauf als steuerfrei?

Wurde der Wohnraum aber selbst bewohnt, so darf die Immobilie ohne Steuern verkauft werden. Damit Sie den Gewinn zur Gänze behalten können, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • die Immobilie wurde vor mehr als 10 Jahren gekauft
  • die Immobilie wurde im Verkaufsjahr und den zwei vorherigen Jahren selbst genützt.

Höhe der Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf

Die Höhe der Spekulationssteuer ist abhängig vom Wertzuwachs und vom Einkommenssteuersatz.

Anschaffungskosten Immobile 250.000 €
Verkaufspreis der Immobilie 300.000 €
Spekulationsgewinn 50.000 €
Persönlicher Steuersatz 40 %
Zu zahlende Steuer 20.000 €

Der persönliche Steuersatz ist von Ihrem Einkommenssteuersatz abhängig. Nach Abzug der Spekulationssteuer bleiben Ihnen noch € 20.000 vom Gewinn übrig.

Gewerbe- und Umsatzsteuer beim Immobilienverkauf

Wenn mehr als drei Immobilien im Zeitraum von fünf Jahren veräußert werden, muss die Gewerbe- und Umsatzsteuer entrichtet werden – das ist die sogenannte Drei-Objekt-Grenze. Denn das wäre ein Anhalt für einen gewerblichen Immobilienhandel und es würden die Bestimmungen des gewerblichen Grundstückhandels gelten. Die Umsatzsteuer für den Immobilienverkauf beträgt 19%.

Erbschaft und Steuer

Wenn Sie eine Immobilie vererbt bekommen und diese veräußern möchten, übernehmen Sie auch die Spekulationssteuer. Sie können die Immobilie veräußern, ohne den Gewinn zu versteuern, wenn die Immobilie beim Erblasser länger als zehn Jahre in Besitz war. Die Steuer entfällt auch, wenn die Immobilie vom Erblasser bewohnt wurde. Die Erbschaftssteuer muss aber gesondert entrichtet werden.

Geerbte Immobilen kommen bei der Drei-Objekt-Grenze des gewerblichen Immobilienhandels nicht zur Anwendung!

Immobile verkaufen trotz Steuer?

Ob sich für Sie ein Immobilienkauf lohnt, müssen Sie selbst entscheiden und es ist von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Zusätzlich sollten Sie die aktuelle Preisentwicklung von Immobilen in Ihrer Region prüfen.

Der erste Schritt wäre eine Immobilienbewertung. Erfahren Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie!

Sie möchten Ihre Immobilie veräußern? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf und nutzen Sie unser Rundumservice bei der erfolgreichen Immobilienvermarktung. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!