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Der Maklervertrag

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Sind Sie auf der Suche nach passenden Käufern oder Mietern für Ihre Wohnung oder selbst auf der Suche nach einer Immobilie? Hier stellt sich die Frage, ob dies besser selbst durchgeführt wird oder ein Makler dafür beauftragt wird. Makler kennen den Markt und wissen, welcher Preis angemessen ist. Im Zuge dessen haben Sie bestimmt schon einmal von den sogenannten Maklerverträgen gehört. Doch worum handelt es sich hier eigentlich genau?

Inhaltsverzeichnis

Die drei Arten von Maklerverträgen

Makler übernehmen wichtige Aufgaben, die dem Eigentümer dabei helfen, die Immobilie sicherer und schneller zu verkaufen. Es muss zwischen drei verschiedenen Arten von Maklerverträgen unterschieden werden.

  • Einfacher Maklerauftrag
    Hier steht dem Makler nur eine Provision zu, wenn eine Immobilie erfolgreich vermittelt wurde. Aus diesem Grund kann der Käufer nicht damit rechnen, dass der Makler das größtmögliche Engagement zeigt, da er nur eine sehr geringe Chance hat, für seine Verkaufsbemühungen entlohnt zu werden.
  • Alleinauftrag
    Beim Alleinauftrag verpflichtet sich der Makler dazu, tätig zu werden. Im Gegenzug dazu darf der Auftraggeber keinen anderen Makler engagieren, da er sonst die vereinbarte Provision zahlen muss. Wenn er jedoch selbst jemanden für seine Immobilie findet, dann muss keine Provision gezahlt werden. Der Alleinauftrag wird über eine feste Laufzeit vereinbart.
  • Qualifizierter Alleinauftrag
    Beim qualifizierten Alleinauftrag kann vereinbart werden, dass der Auftraggeber nicht berechtigt ist, die Immobilie ohne Einschaltung des Maklers zu verkaufen. In der Praxis geschieht dies meist so, indem der Makler ein Exposé zur Verfügung stellt, in dem die Provision angegeben ist. Wird das Dokument unterschrieben, nimmt der Interessent den Maklervertrag an. Hier muss der Makler jedoch spezifisch auf die Maklergebühren aufklären.

 

Maklerverträge laufen meist für einen bestimmten Zeitraum, der vertraglich vereinbart wird. Danach kann der Kunde die Kündigung mit einer Frist jederzeit aussprechen.

Warum einen Maklervertrag abschließen?

Ein Maklervertrag bringt viele Vorteile mit sich. So erzielt ein guter Makler einen höheren Verkaufspreis und prüft auch die Bonität potenzieller Käufer frühzeitig. Außerdem verkauft ein guter Makler Ihre Immobilie zumeist schneller.

Besonders der qualifizierte Alleinauftrag hat viele Vorteile:

  • Eine Ansprechperson:
    Alle Personen, die Interesse an der Immobilie haben, haben den gleichen Ansprechpartner – der einen guten Überblick über die möglichen Käufer hat. Der Makler kennt die Immobilie ganz genau und kann den potenziellen Käufern sämtliche Informationen zur Verfügung stellen.
  • Viel Aufwand durch den Makler:
    Außerdem wird der Makler einen hohen Aufwand für den Verkauf betreiben, da nicht die Gefahr besteht, dass die Immobilie anderweitig verkauft wird.
  • Überblick über die Kosten: Auch über die Kosten haben Sie einen besseren Überblick. Denn Sie wissen bereits bei Vertragsabschluss, wie hoch die Kosten bei erfolgreichem Verkauf sein werden.

Wie ein Maklervertrag geschlossen wird

Maklerverträge müssen in Textform geschlossen werden – also per E-Mail oder als Papierdokument. In der Vergangenheit konnte ein Maklerauftrag auch mündlich geschlossen werden. Dies ist mittlerweile nicht mehr der Fall.

Was im Maklervertrag nicht fehlen darf

Bestimmte Inhalte und Angeben müssen im Maklervertrag verpflichtend festgelegt werden:

  • Art des Vertrages: Handelt es sich um einen einfachen Maklervertrag, einem Makleralleinauftrag oder um einen qualifizierten Alleinauftrag?
  • Klare Benennung des Auftraggebers und der Maklerfirma
  • Korrekte Bezeichnung der Immobilie
  • Marktgerechter Angebotspreis
  • Die Pflichten und Aufgaben des Maklers werden benannt: Hier vor allem die Verkaufsberatung, die marktgerechte Wertermittlung, die Erstellung eines Exposés, die Bewerbung die Durchführung der Besichtigungen sowie der Verkauf
  • Regelmäßige Info über den Vermarktungsstand
  • Vertragslaufzeit mit angemessener Zeit (3 bis 6 Monate)
  • Benennung der vereinbarten Maklerprovision

Laufzeit und Bindung des Maklervertrags

Grundsätzlich ist ein einfacher Maklerauftrag unbefristet. Das heißt, dass er jederzeit gekündigt werden kann. Die Alleinaufträge werden mit einer bestimmten Laufzeit abgeschlossen, normalerweise sind das 3-6 Monate.

Kündigung des Maklervertrags

Der Maklervertrag kann jederzeit auch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, wenn er auf unbefristete Zeit abgeschlossen wurde. Ist er zeitlich befristet, dann muss entweder fristgerecht zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden oder außerordentlich. Wird außerordentlich gekündigt, muss ein wichtiger Grund benannt (z. B. Scheidung vom Ehepartner, Verlust des Arbeitsplatzes) werden. Wenn der Vertrag ohne wichtigen Grund gekündigt wird, muss die Provision bezahlt werden.