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Der Mietvertrag: Was ist zu beachten

Immobilienmakler Donauwörth

Ein Mietvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter. Grundsätzlich kann ein Mietvertrag mündlich, schriftlich oder notariell bekundet abgeschlossen werden. Dauert der Mietvertrag mindestens ein Jahr und enthält er zudem eine Befristung, dann muss er ausdrücklich schriftlich abgeschlossen werden, da er sonst auf unbestimmte Zeit gilt. Prinzipiell wird generell empfohlen, Mietverträge schriftlich abzuschließen, allein aus Gründen der Rechtssicherheit. Auch der Vertrag soll vor der Schlüsselübergabe an die Mieter abgeschlossen werden. Damit der Vertrag zustande kommt, ist bereits eine Einigung der Vertragsparteien über den Mietgegenstand und den Mietzins ausreichend. Geben Sie ein bindendes Mietanbot mit diesen beiden Punkten ab und der Vermieter nimmt es an, dann sind beide Parteien an den Vertrag gebunden.

Inhaltsverzeichnis

Was im Mietvertrag enthalten sein muss

Zuallererst muss der Mietvertrag natürlich die persönlichen Angaben des Vermieters und des Mieters enthalten (also vollständiger Name und Anschriften). Sonst gehören keine Angaben seitens des Mieters in den Vertrag, Einkommensnachweise sind kein Bestandteil des Vertrages. Es bietet sich jedoch an, die Zahlungsweise und auch die Fälligkeit der Miete in den Vertrag aufzunehmen. Im Normalfall werden die Mietzahlungen immer im Voraus für das kommende Monat erbracht und sollte auf das Konto überwiesen werden, das im Mietvertrag genannt wird. Der Mietvertrag muss auch die Unterschrift von Mieter und Vermieter enthalten.

Außerdem muss ein Mietvertrag für Wohnungen alle relevanten Angaben zur Immobilie selbst enthalten:

  • Anschrift inklusive Stockwerk
  • Aktueller Zustand der Mietsache
  • Mietkonditionen (Kaltmiete oder Warmmiete)
  • Neben- und Betriebskosten
  • Kaution oder Bürge (freiwillig)
  • Mietbeginn
  • Ggf. Mietende

Änderungen im Mietvertrag

Insbesondere, wenn der Vertrag bereits länger besteht, ergibt sich unter Umständen eine vertragliche Anpassung, zum Beispiel in Form einer Mieterhöhung. Aus diesem Grund können Sie in so einem Fall einen Nachtrag im Vertrag ändern oder auch ergänzen. Besitzen sie eine Vielzahl an Wohnungen, dann zahlt es sich oft aus, eine Hausverwaltung mit den anfallenden Aufgaben der Betreuung Ihrer Eigentumswohnungen zu beauftragen, denn diese kümmert sich nicht nur um die kaufmännische Vertragsabwicklung, sondern auch um die technische Immobilienverwaltung.

Rücktrittsrecht vom Mietvertrag

Die Erfahrung zeigt, dass es der Rücktritt vom Mietvertrag eher schwierig ist. Denn ein Vertrag, der einmal abgeschlossen wurde, ist für beide Seite bindend. Es gibt kein grundsätzliches Rücktrittsrecht im deutschen Mietrecht.

Jedoch gibt es ein paar Ausnahmen:

  • Im Mietvertrag wurde ein Zeitrahmen für das Rücktrittsrecht vereinbart. Das ist nur erlaubt, wenn die Wohnung noch nicht bezogen wurde und ist zum Beispiel so, wenn der Mietvertrag abgeschlossen wurde, die Wohnung jedoch noch nicht in echt gesehen wurde.
  • Der Mieter hat falsche Angaben gemacht und der Vermieter erfährt erst nach dem Einzug darüber und kann nachweisen, dass der Mieter sonst die Wohnung nicht beziehen hätte können.

 

Herrscht ein gegenseitiges Einverständnis, kann ein Mietaufhebungsvertrag ausgedrückt werden.

Befristete Mietverträge

Mietverträge können entweder unbefristet oder befristet abgeschlossen werden. Die Mindestbefristung beträgt 3 Jahre und ein vorzeitiges Kündigungsrecht besteht erst nach Ablauf eines Jahres und zum Monatsletzten mit der Einhaltung der Kündigungsfrist.

Handelt es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus, gibt es keine Mindestbefristung. Verträge können auch nicht vorzeitig gekündigt werden, außer es steht im Vertrag. Bei befristeten Verträgen empfiehlt es sich deshalb in jedem Fall die Ausstiegsklausel im Vertrag festzulegen.