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Immobilie steuerfrei verkaufen?

Immobilie steuerfrei verkaufen

Wie kann ich eine Immobilie steuerfrei verkaufen?

Bei einem Privatverkauf unterliegen in der Regel die erzielten Einkünfte der Einkommenssteuer. Das ist auch bei einem Immobilienverkauf der Fall. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch ein steuerfreier Immobilienverkauf möglich.

Inhaltsverzeichnis

Immobilie steuerfrei verkaufen nach 10 Jahren

Liegt zwischen Anschaffung und Verkauf einer Immobilie ein Zeitraum von 10 Jahren, bleibt der erzielte Verkaufserlös steuerfrei. Eine 10-Jahres-Frist ist ein Maßstab für Finanzämter, damit beurteilt werden kann, ob ein Spekulationskauf vorliegt. Ist das der Fall, ist eine Spekulationssteuer zu entrichten. Es soll damit verhindert werden, dass man sich als Privatperson stetig durch Immobilienspekulation bereichern kann. Wenn man aber bedenkt, unterliegen Gewinne aus Kapitalvermögen auch nicht einer Steuerbefreiung.

Selbstgenutzte Immobilie steuerfrei verkaufen

Für Immobilien, die selbst bewohnt wurden, gibt es Sonderregelungen. Wurde die Immobilie in den beiden vergangen Jahren bzw. im Verkaufsjahr durch den Verkäufer selbst genutzt bzw. bewohnt, kann die Immobilie steuerfrei verkauft werden.

Die Eigennutzung gilt auch für Kinder des Eigentümers. Bei dieser Regelung müssen Kinder Kindergeld beziehen und durchgängig drei Jahre in der Immobilie leben. Die Eigennutzung liegt auch dann vor, wenn mehrere Immobilien vorhanden sind und in jeder ein Kind wohnt und die oben angeführten Voraussetzungen erfüllt werden.

Steuerfreier Verkauf bei Erbschaft und Schenkung

Insofern Sie eine Immobilie erben und diese danach veräußern möchten, kommt die Spekulationsfrist unter bestimmten Umständen zur Anwendung.

Eine Spekulationssteuer ist diesem Fall auch dann nicht fällig, wenn zwischen Antritt des Erbes und Veräußerung weniger als 10 Jahre liegen. Ausschlaggebend ist, wie lange die Immobilie beim Erblasser in Besitz war und ob sie der Eigennutzung diente.

Nicht nur die Immobilie wird geerbt, sondern auch die Spekulationsfrist. War die Immobilie 10 Jahre beim Erblasser in Besitz und diente sie der Eigennutzung, entfällt in diesem Fall die Spekulationssteuer.

Regelungen beim Grundstücksverkauf

Bei einem Grundstück gelten in der Regel dieselben Bedingungen wie bei einem Immobilienverkauf. Nur dass bei einem Grundstück keine Eigennutzung vorliegen kann. Bei Eigenenutzung meint man dabei das Wohnen.

Fazit

Damit ein Immobilienverkauf steuerfrei abgewickelt werden kann, bedarf es einer Zeitplanung. Dabei wird ein Rahmen vom Steuerrecht vorgegeben. Aber alleine die Steuer ist kein Grund, die Immobilie nicht zu veräußern. Der Verkauf kann durchaus angemessen sein, wenn ein günstiger Verkaufszeitpunkt vorliegt. Unter Umständen erzielen Sie einen attraktiven Verkaufserlös, sodass die daraus resultierenden Spekulationskosten durchaus akzeptabel sind.

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